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Call for Papers für das Panel „Soft Law als Alternative zu hartem Recht“

Call for Papers für das Panel  „Soft Law als Alternative zu hartem Recht“ für den 28. Wissenschaftlichen Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft “Wir haben die Wahl! Politik in Zeiten von Unsicherheit und Autokratisierung” am 14.-16. September 2021 (digital).

 

News from Feb 16, 2021

Call for Papers für das Panel

 

„Soft Law als Alternative zu hartem Recht“

Organisation: Miriam Hartlapp, FU Berlin und Michèle Knodt, TU Darmstadt

 

 

angenommen für den
28. Wissenschaftlichen Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft
“Wir haben die Wahl! Politik in Zeiten von Unsicherheit und Autokratisierung”
14.-16. September 2021 (digital)

 

 

Staaten, subnationale Akteure und supranationale Institutionen nutzen in der Politikgestaltung soft law, also rechtlich nicht bindende Variante politischer Entscheidungen wie Empfehlungen, Mitteilungen, Leitlinien oder Handbüchern. Dies scheint zunehmend dort der Fall, wo gesellschaftliche Herausforderungen und Krisen politische Reaktionen erfordern. Der Anwendungsbereich solcher Dokumente ist groß – so kann soft law Impulse in der Politikgestaltung setzen bspw. wo Kompetenzen fehlen oder komplexes hartes Recht begleiten. Soft law richtet sich an staatliche Behörden oder direkt an „Endnutzer“ und beantwortet praktische Fragen oder nimmt Konkretisierungen vor. Prozedural ist soft law ‚leichtfüßig‘, oft wird es von wenigen Akteuren verfasst und ist schneller einsetzbar als bindende Rechtsakte. Diese Flexibilität hat allerdings auch Nachteile – Steuerungseffekte sind abhängig von konkreten Rechts- und Verwaltungstraditionen, grundlegende demokratische Prinzipien und rechtliche Standards wie Nicht-Diskriminierung und Rechtssicherheit stehen in Frage. Empirisch sehen wir zunehmend Mischformen, die eher in ein Kontinuum zwischen hard und soft law einzuordnen sind. Vor diesem Hintergrund möchte das Panel soft law als Alternative zu hartem Recht erfassen, konzpetionalisieren, erklären und bewerten.

  • Welche Bedeutung hat soft law relativ zu hard law/ im Zeitverlauf/ in unterschiedlichen Politikfeldern? (Erfassung)
  • Welche Typen von soft law gibt es/ wie lassen sie sich abgrenzen? (Konzeptionalisierung)
  • Warum wird soft law genutzt/ welche Akteure und Interessen sind Befürworter oder Gegner? (Erklärung)
  • Welche Konsequenzen hat soft law und wie lässt es sich inhaltlich/ prozedural/ strukturell bewerten? (Bewertung)

Erwünscht sind Beiträge aus unterschiedlichen theoretischen und methodischen Perspektiven.

 

Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag für einen Vortrag bis zum 28. Februar 2021 über die Eingabemaske auf der DVPW-Webseite ein: www.dvpw.de/kongress

Die Panel-Organisatorinnen wählen die Teilnehmenden für ihr Panel aus (max. vier Beiträge) und teilen das Ergebnis dem Programmbeirat bis zum 31. März 2021 mit. Der Programmbeirat sichtet die Programmvorschläge bis Ende April und stimmt sich ggf. noch mit den Panel-Organisator*innen über die Annahme von Einzelbeiträgen ab. Die endgültige Zu- oder Absage für die Einzelvorträge erfolgt Anfang Mai. 

Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die DVPW-Geschäftsstelle  
(kongress@dvpw.de, 030/838-68874) – bei Rückfragen zu den Panel-Beschreibungen bitte direkt an Michèle Knodt (knodt@pg.tu-darmstadt.de) und Miriam Hartlapp (miriam.hartlapp@fu-berlin.de).

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